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Das ist die SCHUFA-Selbstauskunft

Allgemein

Das ist die SCHUFA-Selbstauskunft



Was ist die SCHUFA-Selbstauskunft? Hier erfahren Sie, welche Angaben die SCHUFA-Selbstauskunft enthält, wozu Sie sie verwenden können und wie Sie sie ganz einfach bestellen.

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Mithilfe der SCHUFA-Selbstauskunft (auch SCHUFA-Eigenauskunft oder SCHUFA-Datenkopie genannt) können Sie Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten einsehen.


Diese Information stehen in der SCHUFA-Selbstauskunft


Die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO beinhaltet alle Daten, welche die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Neben Geburtsdatum, Geburtsname, aktueller und früheren Adressen sind dies beispielsweise detaillierte Informationen zu


  • Kreditkarten,
  • Leasingverträgen,
  • Ratenzahlungsgeschäften,
  • laufenden oder alten Krediten,
  • Bürgschaften,
  • Anfragen, die Unternehmen über Sie bei der SCHUFA gestellt haben
  • den quartalsweisen Basis-Score sowie Branchen-Score-Werte

Anfragen von Unternehmen können z. B. bei der Eröffnung eines Kontos durch die Bank gestellt werden. Sie sind aber auch üblich, wenn Sie Produkte nicht direkt bar bezahlen, sondern finanzieren wollen. Damit Unternehmen diese Anfrage stellen dürfen, geben Sie Ihre Einwilligung mit der sogenannten SCHUFA-Klausel.


Wie ist die SCHUFA-Selbstauskunft aufgebaut?


Die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft wird Ihnen ca. 2 Wochen nach Antragstellung auf dem Postweg zugestellt.

Sie beginnt mit einem Anschreiben, auf dem Name und Geburtsdatum sowie ggf. der Geburtsname sowie Ihre aktuelle als auch frühere Adressen aufgeführt sind. Das Anschreiben enthält darüber hinaus Informationen, wann Sie von der SCHUFA zum Thema Datenschutz informiert wurden. Auch ein Hinweis zum Umgang mit von der SCHUFA gespeicherten Daten, die aus Ihrer Sicht unzutreffend sind, gehört zum Anschreiben.

Auf den folgenden Seiten werden die Informationen zu Ihren o.g. wirtschaftlichen Aktivitäten wie Kreditkarten, Leasingverträgen, Ratenzahlungsgeschäften, Krediten, Bürgschaften aufgelistet. Jeder Eintrag ist mit dem Datum seiner Abfrage oder Übermittlung versehen. Diese Einträge enthalten ausführliche sensible Informationen u. a. über Art und Umfang offener Forderungen, vertragliche Verstöße, Anfragen zu Raten- oder Kreditzahlungen.

Beispiele hierfür sind:

  • Anfragen zur Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung „auf Rechnung“ oder „auf Kredit
  • Meldung zu Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen
  • offene Forderungen unter Nennung der Beträge
  • Anfragen im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis
  • Meldungen über sog. Fraud-Fälle (Identitäts-Auffälligkeiten, Ausweisprüfungen etc.)

Abschließend listet die SCHUFA-Selbstauskunft sämtliche Branchen-Score-Werte auf, die die die SCHUFA im letzten Jahr an ihre Vertragspartner gesendet hat. Ein Beispiel für solch einen Branchen-Core ist der SCHUFA-Score für Sparkassen. Die SCHAUF-Selbstauskunft endet mit der Nennung des aktuellen Basis-Scores, den die Schufa quartalsweise berechnet.


Wozu benötige ich die SCHUFA-Selbstauskunft?


Mit der SCHUFA-Selbstauskunft bzw. -Datenkopie erfahren Sie, welche Informationen über Sie bei der SCHUFA gespeichert werden. Das sorgt einerseits für Transparenz und ermöglicht Ihnen andererseits nachzuvollziehen, ob alle Informationen korrekt sind. Zwar sind Fehler in den SCHUFA-Angaben sehr selten, dennoch kann es sinnvoll sein, die Daten jährlich zu prüfen.

So kann ich die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos bestellen


Jeder hat die Möglichkeit, die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO kostenlos zu erhalten. Diese können Sie ganz einfach direkt bei der SCHUFA bestellen oder über unser Bestellformular:


1. Sie klicken auf den Bestell-Button und geben Ihre persönlichen Daten in unser Bestellformular ein.

2. Wir leiten Ihre Daten lediglich an die SCHUFA weiter. Bei uns ist dieser Service kostenlos.

3. Die SCHUFA erstellt und versendet Ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Dafür berechnet die SCHUFA Ihnen keine Kosten.


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Die SCHUFA-Datenkopie wird Ihnen anschließend direkt von der SCHUFA Holding AG auf dem Postweg zugeschickt.

Was kann ich bei falschen SCHUFA-Einträgen tun?


In seltenen Fällen kann es bei der SCHUFA zu Falscheinträgen oder veralteten Informationen kommen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Ihrer finanziellen Vertrauenswürdigkeit schaden und Krediten oder Mietverträgen im Wege stehen.

Sie können die Löschung von falschen Einträgen beantragen. Hierfür können Sie ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem Sie Ihr Anliegen formulieren. Legen Sie, falls vorhanden, auch Belege bei, die den korrekten Sachverhalt dokumentieren.

Wichtig: Fügen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Unterzeichnen Sie das Schreiben persönlich und senden Sie den Brief per Einschreiben an die SCHUFA und den Gläubiger.

Weitere Informationen über SCHUFA-Einträge und die Korrektur Ihrer Auskunft finden Sie im Artikel „Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen?“

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16. November 2018/0 Kommentare/von Nils
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